Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Das Metalldach

§ 1 Allgemeines

1. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Warenlieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Einzelne Bestimmungen, die unwirksam werden sollten, setzen die übrigen Bestimmungen nicht außer Kraft.

3. Anderslautende Bedingungen oder Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit widersprochen. Sie finden auch dann keine Anerkennung, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht widersprechen.

4. Die Geltung des EU-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
 

§ 2 Angebot

1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Aufträge und Lieferungen werden erst rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. Die Bestellung der Ware gilt als verbindlich.

3. Liegen mehr als 3 Monate zwischen Vertrag und Liefertermin, sind wir an unser Angebot nicht mehr gebunden und berechtigt, die Materialpreise und/oder die Löhne gegenüber der vereinbarten Preise zu erhöhen.
 

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preislisten, Angebote und Rechnungen enthalten Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die Zahlungsfristen sind auf den Rechnungen vermerkt. Werden sie nicht eingehalten, so sind Fälligkeitszinsen von mindestens 2 % über den jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich Spesen fällig. Bei Zahlungsverzug seitens des Käufers werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fällig. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben sofort zurückzutreten.

3. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte bestehen nur hinsichtlich unstreitbarer oder rechtskräftiger Forderungen des Käufers und wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Ein Skonto-Abzug ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung möglich.
 

§ 4 Versand und Lieferungen

1. Verlässt die Lieferung den Versandort, geht die Gefahr des Versands auf den Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert wird.

2. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Empfängers von uns abgeschlossen. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers.

3. Lieferbestellungen werden an die Hersteller weitergeleitet. Sie erfolgen ab Werk bzw. Auslieferungslager.

4. Liefertermine gelten als Bereitstellungstermine ab Versandort und sind nicht verbindlich. Fälle höherer Gewalt und ähnliche, von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere fehlende, ordnungsgemäß für LKW befahrbare Zufahrtswege, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen, behördliche Maßnahmen, Unruhen und dergleichen, entbinden uns von der Einhaltung des Liefertermins. In diesen Fällen sind jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen. Falls nach Ablauf von 3 Monaten nach vereinbartem Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist, sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5. Kann die bestellte Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht wie vereinbart angeliefert und verarbeitet werden so gerät der Käufer in Abnahmeverzug. Der Käufer haftet für alle von ihm zu vertretenden Kosten, insbesondere für Lager- und Versicherungsspesen.

6. Der Empfänger ist verpflichtet, jede Lieferung sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und diese bei der Entladung zu dokumentieren.

7. Wir weisen den Empfänger ausdrücklich darauf hin, dass die Lieferung bis zur Verarbeitung trocken zu lagern ist. Wird das Material im Lagerzustand zwischen den geschichteten Dachplatten und Zubehörteilen nass und es kommt kein Sauerstoff an die Beschichtung, treten Reaktionen auf, die zu Schadensbildern (Stockflecken) führen können.

8. Das Material wird ohne Empfangsbestätigung nicht abgeladen. Für eine erneute Anfahrt werden Kosten erhoben.

9. Es obliegt uns, den Besteller vom Ladetag oder Liefertermin zu unterrichten und ist abhängig, ob oder wann wir vom Hersteller oder Spediteur über einen Ladetag oder Liefertermin informiert werden. Wir garantieren nicht für Liefertermine (Tag und Uhrzeit).

10. Die Zufahrt für LKWs bzw. Sattelschlepper muss gewährleistet sein. Die Zufahrtsbreite und Wendemöglichkeiten müssen für alle zugelassenen LKWs und Sattelschlepper ausreichend gegeben sein. Die Ablademöglichkeiten müssen vorher bekannt gegeben werden.

11. Die Warenannahme muss von einer empfangsberechtigten Person erfolgen und geprüft werden, sowie der Lieferschein rechtsverbindlich unterzeichnet werden.

12. Sollte die Anlieferung und Abladung am Lieferort, an der Baustelle oder einer anderen abweichenden Lieferanschrift nicht möglich oder die Voraussetzungen für die Empfangnahme nicht getroffen worden sein, übernimmt der Besteller alle anfallenden Kosten für Transport und Logistik.
 

§ 5 Abbildungen und Berechnungen

1. Grafiken, Fotos, Zeichnungen, Berechnungstabellen und Kalkulationsprogramme bleiben unser geistiges Eigentum. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen sie nicht vervielfältigt, veröffentlicht, zweckentfremdet genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2. Sämtliche Unterlagen, Angebote, Lieferbestellungen, Preis- und Rabattlisten, Mengen- und Maßangaben müssen vom Besteller eigenverantwortlich überprüft werden. Wir übernehmen keine Haftung bei Falschkalkulationen, aus denen Fehlmengen oder Materialüberschüsse resultieren.

3. Sofern beim Besteller Bedenken gegen die Richtigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen, hat er uns hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
 

§ 6 Haftung, Gewährleistung und Verarbeitung

1. Wir leisten für diejenigen Liefergegenstände Gewähr, die wegen fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Herstellung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind.

2. Die Wahl der Gewährleistung obliegt uns, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung.

3. Im Falle einer Mängelbeseitigung gehen die Aufwendungen hierfür nur soweit zu unseren Lasten, sofern sich diese nicht durch einen anderen Ort als Erfüllungsort erhöhen und nur bis in Höhe des Kaufpreises.

4. Eine Gewährleistung entfällt auf Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung oder Verwendung des Liefergegenstandes - insbesondere übermäßige Beanspruchung oder falscher Lagerung -, fehlerhafte Verarbeitung oder Montage durch den Käufer oder Dritte, die nicht den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller entspricht, natürliche Abnutzung, eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen an dem Liefergegenstand.

5. Es dürfen keine Kupferteile mit dem Dach-Material direkt in Verbindung gebracht werden (Kontaktkorrosion)! Andere Metalle, wie z.B. Stahl, Zink und Blei sind unbedenklich.

6. Erforderliche Passschnitte sind durch "kalte" Bearbeitung herzustellen (Knabber, Schlag- / Blechschere).

7. Die Dachplatten müssen manuell oder mit einer von den Herstellern empfohlenen Nagelpistole mit Spezialnägeln befestigt werden.

8. Bei Temperaturen unter -5° Celsius darf das Dachmaterial nicht verlegt werden.

9. Geringfügige, zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neusten Stand der Technik und der Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten.

10. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich per Einschreiben unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Die Ware ist ungeachtet der Mängelrüge anzunehmen und sachgemäß zu lagern.

11. Es ist uns die Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Wird ein Mangel festgestellt, leisten wir Nachbesserung oder liefern mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten Ware.

12. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie eventuell weiteren Ansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn der Käufer weist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach. Werden Beanstandungen erhoben, die von uns nicht zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

13. Die gesetzliche Produkthaftung bei Handelsware liegt beim jeweiligen Hersteller bzw. dem verarbeitenden Betrieb.
 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zum völligen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ist die von uns gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und bleibt unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes haben wir das Recht, die Lieferungen zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen.

2. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Auf unser Verlangen ist die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern und uns die Versicherung nachzuweisen.

3. Pfändungen oder Eingriffe Dritter sind uns sofort schriftlich mitzuteilen.

4. Der Besteller ist berechtigt die Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er die ihm uns gegenüber obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Nicht gestattet sind Sicherheitsübereignung, Verpfändungen oder sonstige Belastungen.

5. Für den Fall der Weiterveräußerung werden bereits jetzt hiermit die dem Kunden daraus erwachsenden Forderungen an uns abgetreten. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Die Abtretung an uns ist seinen Abnehmern bekannt zu geben.

6. Auf Verlangen des Bestellers verpflichten wir uns insoweit, bei einem Wert der mehr als 20%, der für uns bestehenden Sicherheiten unserer Forderungen insgesamt übersteigt, freizugeben.  Die Wahl der Sicherheiten obliegt uns.
 

§ 8 Hinweis zum Widerruf

1. Es besteht trotz Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht, § 312 Abs. 4 Nr. 1 BGB, da die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt und somit auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Auf Grund der verschiedenen Dacharten und Produktfarben produziert der Hersteller Ihr Dachmaterial individuell nach Auftragserteilung und liefert dieses kommissioniert an Sie aus. Es handelt sich um eine Werkslieferung. Damit erfolgt eine nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zugeschnittene Lieferung, die einen Wieder- bzw. Weiterverkauf unsererseits nicht ermöglicht.
 

§ 9 Gerichtsstand

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Unstimmigkeiten ist Rostock bzw. das übergeordnete Landesgericht.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Das Metalldach Einzelunternehmen
Inh. Andreas Pathe, Auf der Heide 18, 18182 Bentwisch OT Volkenshagen, Tel. (038202) 29334